
![]() Check Up (engl.) ist definiert als „a physical examination“, was man sinnvoll übersetzen kann als „Umfangreiche medizinische Vorsorgeuntersuchung“. Alle gesetzlich Versicherten haben ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle 2 Jahre einen Anspruch auf einen Check Up 35. Dieser Vorsorgecheck beinhaltet allerdings nur wenige Untersuchungen und entspricht deshalb in keinster Weise einem kompletten Check Up. Neben der Erhebung der Anamnese (medizinische Vorgeschichte des Patienten) und einer körperlichen Untersuchung gehören nur die Bestimmung des Blutzuckers, des Cholesterins und ein Urinharnstreifentest dazu. Selbst so wichtige Basisuntersuchungen wie ein EKG oder eine Lungenfunktion gehören beim Check Up für gesetzlich Versicherte nicht dazu. ![]() In unserer Praxisklinik für Diagnostik und Präventivmedizin führen wir diesen Minimal – Check Up auf Wunsch auch bei gesetzlich Versicherten durch. Wir empfehlen jedoch weitere Vorsorgeuntersuchungen, wie die Sonographie der Bauchorgane oder die Farbultraschalluntersuchung des Herzens, die sogenannte Echokardiographie. Die Farbduplexuntersuchung der Halsgefäße und der Beinarterien sind unseres Erachtens zur Abklärung des Gefäßstatustes unbedingt erforderlich. Denn nur so können frühzeitig Gefäßverkalkungen entdeckt und entsprechende Konsequenzen gezogen werden, wie z. B. durch eine Änderung der Lebensweise: Einstellung des Rauchens, Gewichtsreduktion, Bewegung und Sport. Es ist auch für einen medizinischen Laien verständlich, dass durch die alleinige Bestimmung des Cholesterins und des Blutzuckers keine vernünftige Aussage über den Gesundheitszustand möglich ist. Als Laborergänzung empfehlen wir wenigstens die Entzündungswerte, Blutbild sowie die Leber- und Nierenwerte bestimmen zu lassen. Der von uns als sinnvoll angesehene („Komplette Check Up“) wird von den Privaten Krankenkassen in der Regel übernommen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen decken wie oben beschrieben leider nur einen sehr geringen Teil dieser Untersuchungen ab. |
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