
![]() Der Beruf des Arztes ist eine der ältesten Berufe in der Geschichte der Menschheit überhaupt. Anfänglich wurde die Heilkunst oft von Priestern ausgeübt. Deren Therapie beruhte im allgemeinen auf der Erfahrungsheilkunde. In Deutschland erlangt ein Arzt seine Aprobation erst nach einem mindestens 6jährigen Studium der Humanmedizin. Eine für das ganze Bundesgebiet einheitliche Aprobationsordnung regelt die Ausbildung während des Medizinstudiums und am Schluss steht dann ein Staatsexamen. Fachärzte für Innere Medizin (Internisten) müssen sich mindestens weitere sechs Jahre in diesem Spezialgebiet der Medizin weiterbilden, bevor sie sich als Fachärzte niederlassen können. Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer, wobei jeweils die Landesärztekammer zuständig ist, in deren Gebiet er seine Tätigkeit ausübt. In Deutschland sind etwa 400 Tausend Ärzte tätig. Zur Behandlung von Kassenpatienten wird eine Zulassung von der Kassenärztlichen Vereinigung verliehen. Es gibt zur Zeit etwa jeweils 60 000 Hausärzte und Fachärzte. Im Krankenhaus sind etwa 150 000 Ärzte tätig. Mit Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln. Hierbei sind jedoch klar festgelegte Grenzen einzuhalten. In Österreich ist die Ausübung der Heilkunst zum Beispiel ausschließlich den Ärzten vorbehalten. Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist in Österreich durch das Ärztegesetz sogar verboten. Auch in Deutschland dürfen Ärzte sich nicht gleichzeitig als Heilpraktiker niederlassen. Ein Arzt darf einen Heilpraktiker nur heranziehen, wenn die Verantwortungsbereiche getrennt bleiben, so gesehen ist die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Heilpraktikern in Deutschland praktisch nicht möglich. Im Interesse des Schutzes der Patienten ist eine Vermengung des Berufes des Heilpraktikers mit dem des Arztes in einer Person in der Bundesrepublik unzulässig und laut Gesetz verboten. |
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